KOSTEN

Dr. Andrea Chiara Brandani

Rechtsanwältin & Mediatorin

Recht teuer?

Die erste Sorge gilt dem Rechtsproblem, die zweite den Kosten.
  • Was kosten Anwalt und Gericht und wer bezahlt das?
  • Mein Einkommen ist gering. Ich kann mir keinen Anwalt leisten! 
Viele scheuen aus Angst vor vermeintlich horrenden Kosten den Weg zum Anwalt. Erst wenn jedes andere Mittel versiegt, sucht man verzweifelt anwaltliche Hilfe. Dann ist vieles zu spät und der entstandene Schaden um ein Vielfaches höher als die Kosten einer Erstberatung.

Zu meiner Beratung gehört die Aufklärung über Anwalts- und Gerichtskosten. Niemand sollte aus oft falschen Vorstellungen über die Kosten von einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt absehen. Der konkrete persönliche Rat eines Anwalts ist unersetzbar. Bei geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit staatlicher Kostenhilfe.

Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG)

Was ein Anwalt kostet, bestimmt, wenn nichts anderes vereinbart wird, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),

Im Familien- und Erbrecht richten sich die Kosten des Anwalts grundsätzlich nach dem Streit- oder Verfahrenswert. Im Familienrecht gilt dafür das Gesetz über die Kosten in Familiensachen (FamGKG). Danach beträgt der Streitwert zum Beispiel für
  • die Ehescheidung: das 3-fache gemeinsame Nettoeinkommen der Eheleute, mindestens 3.000 € 
  • den Versorgungsausgleich: jeweils 10% des gemeinsamen Nettoeinkommens des Eheleute pro Rentenrecht, mindestens 1.000 €
  • Sorge & Umgang und andere Kindschaftssachen jeweils 4.000 €
  • Hausrat und Ehewohnung 2000 € bzw. 3000 €
  • Unterhalt: 12-facher geforderter Monatsunterhalt zzgl. Rückstand  
Bei Zugewinn und im Erbrecht gilt die Summe, die gefordert wird bzw. der Wert der Erbschaft.

Erstberatung 

Soweit nur ein erstes Beratungsgespräch von bis zu einer Stunde erfolgt, kostet dies in Anlehnung an § 34 RVG 190 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dauert das Gespräch länger, wird diese Zeit anteilig mit 190 €/Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist (nur) die erste einstündige Beratung.

Bei einer Erstberatung schildern Sie mir Ihr Problem und ich erkläre Ihnen die Rechtslage. Im Familienrecht prüfe ich, welche Ansprüche bestehen und überschlage anhand Ihrer Informationen und Unterlagen insbesondere den Unterhalt. Im Erbfall wird das Testament geprüft, die gesetzliche Erbfolge ermittelt und werden die ersten weiteren Maßnahmen besprochen.

Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung für Ihren Fall, zahlt die Versicherung die Kosten des Anwalts, der Gerichte und gerichtlich bestellter Gutachter. Im Erb- und Familienrecht umfasst der Versicherungsschutz meist nur die erste Beratung. Der Begriff "Familienversicherung" bedeutet nur, dass auch Familienmitglieder versichert sind. Sie greift im Familienrecht meist nicht ein, wenn Versicherungsnehmer der andere Ehegatte ist.

Honorarvereinbarung

Mit einer Verereinbarung kann die Vergütung individuell festgesetzt werden. Bei einer Tätigkeit vor Gericht ist das nur nach oben zulässig.

Eine Honorarvereinbarung empfehle ich vor allem in schwierigen oder umfangreichen Fällen. (Nur) sie bietet Gewähr für den vollen Einsatz Ihres Anwalts. Sie können eine Vergütung nach Stunden vereinbaren oder eine Pauschale, die neben dem gesetzlichen Honorar gezahlt wird.
Sie können mit dem Anwalt auch einen bestimmten Streitwert festlegen. Das sorgt für Transparenz für Sie und beim Anwalt.

Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe

Bei geringem Einkommen kann staatliche Kostenhilfe beantragt werden. Möchten Sie ein gerichtliches Verfahren einleiten, zum Beispiel eine Scheidung, beantrage ich die Verfahrenskostenhilfe für Sie. Bringen Sie hierzu das unten angefügte Formular "Verfahrenskostenhilfe" mit Belegen zum Termin mit. Wenn Sie sich erst einmal nur beraten lassen möchten, müssen Sie sich zunächst den sogenannten Berechtigungsschein für die Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beschaffen, dort bei der Rechtsantragstelle. In Berlin ist bei den Gerichten mit Ausnahme des Amtsgerichts Neukölln kein Termin erforderlich. Nehmen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Miete mit und das nachfolgende Formular "Beratungshilfe" mit.
Formular Verfahrenskostenhilfe Formular Beratungshilfe
Verfahrenskostenvorschuss

Hat Ihr Ehegatte ein Einkommen über 3.000 € und ist er Ihnen unterhaltspflichtig, muss er bei Scheidung und Folgesachen Ihren Anwalt bezahlen. Diese Kosten gehören zum Unterhalt. Wenn er sich weigert, kann dies durch einstweilige Anordnung beim Gericht geltend gemacht werden. Das übernehme ich für Sie.
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