SCHEIDUNG

Dr. Andrea Chiara Brandani

Rechtsanwältin & Mediatorin

FAMILIENRECHT
SCHEIDUNG

Scheidung, Folgesachen & Verbund

Der Begriff Scheidung wird in zweifacher Weise verwendet. Im engen Sinn bezeichnet er die formelle Beendigung der Ehe durch gerichtlichen Beschluss: "Die am .... geschlossene Ehe wird geschieden."

Im weiten Sinne bezeichnet Scheidung die sogenannten Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorge, Umgang, Ehewohnung oder Haushaltsgegenstände.

Diese Folgesachen sind freiwillig. Das Paar entscheidet selbst, ob und was es außer der Scheidung im engen Sinn durch seine Anwälte oder das Gericht klären lässt.

Eine Sonderregelung gilt für den Versorgungsausgleich, das heißt den Ausgleich der Rentenansprüche. Er wird automatisch Teil des gerichtlichen Scheidungsverfahren, außer er wurde durch Ehevertrag ausgeschlossen oder die Ehe dauert bei Zustellung der Scheidung noch keine 3 Jahre; bei einer Ehe zu bis 3 Jahren wird der Ausgleich auf Antrag eines Ehegatten aber wieder zwingend durchgeführt.

Macht ein Ehegatte eine Folgesache gerichtlich geltend, wird diese mit der Scheidung verbunden. Es entsteht ein sogenannter Verbund. Damit wird die Scheidung im engen Sinn bis zum Abschluss der Folgesache blockiert. Verlangt die Ehefrau zum Beispiel Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt, wird die Ehe erst geschieden, wenn feststeht, ob und wie viel Zugewinn und Unterhalt die Ehefrau erhält. Dies kann längere Zeit dauern, wenn beim Zugewinn der Wert einer Immobilie oder beim Ehegattenunterhalt die Frage, ob und wieviel die Ehefrau bei Erkrankung arbeiten kann, durch Sachverständigengutachten geklärt werden muss. Nicht die Scheidung, sondern die Folgesachen sind der Grund, warum Eheleute manchmal nach Jahren noch nicht geschieden sind. 

Scheidung

Die Ehe wird geschieden
  • bei einer Trennungszeit von unter 1 Jahr auf Antrag eines Ehegatten im Härtefall (zum Beispiel Gewalt durch den anderen Ehegatten)
  • bei einer Trennungszeit zwischen 1 und 3 Jahren auf Antrag eines Ehegatten bei Einwilligung des anderen Ehegatten oder bei Scheitern der Ehe (zum Beispiel ein Ehegatte hat einen neuen Partner, keine Kommunikation mehr etc.)
  • bei 3 Jahren Trennung auf Antrag eines Ehegatten ohne jede weitere Voraussetzung
Getrennt leben heißt, jeder lebt und wirtschaftet für sich. Das ist innerhalb einer Wohnung möglich. Versöhnungsversuche unterbrechen die Trennung nicht, zum Beispiel ein 3-wöchiger Urlaub.

Liegt eine ausländische Staatsangehörigkeit vor, kann sich die Scheidung abweichend davon nach dem Recht des gemeinsamen Heimatstaates richten. Das deutsche Familiengericht bleibt jedoch zuständig, wenn die Eheleute ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland hatten, insbesondere wenn der ausländische Staat der EU angehört.

Scheidung online

Allen Angeboten zum Trotz gibt es keine echte "Scheidung online". Eine Scheidung ist auch in der multimedialen Welt nur persönlich, vor Gericht und durch einen Anwalt möglich.

Es ist falsch, wenn Ihnen Glauben gemacht wird, durch einen online-Auftrag Geld zu sparen. Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Danach muss jeder Anwalt für Ihre Scheidung entsprechend dem Streitwert die gleiche (Mindest-)Summe berechnen. Vereinbarungen unter der gesetzlichen Vergütung sind unzulässig und unwirksam. Vereinbaren Sie ein geringeres Honorar, schulden Sie dem Anwalt am Ende trotzdem das gesetzliche Honorar. Da Sie dem Anwalt durch die online-Beauftragung völlig unbekannt bleiben, wird er sich kaum scheuen, dies Honorar einzufordern. 

Scheidung online heißt im Ergebnis, dass Sie sich die Zeit und den Weg für ein persönliches Gespräch mit Ihrem Anwalt sparen, es sei denn, dies ist Ihnen bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland oder großer Entfernung tatsächlich nicht möglich. Auch wenn das Risiko besteht, dass ohne persönliches Gespräch die Beratung in wichtigen Punkten zu kurz kommt, wickele ich die Scheidung, wenn Sie es wünschen, gerne soweit wie möglich online für Sie ab.

Benutzen Sie hierfür unser nachfolgendes online-Scheidung Formular.

Online-Scheidung

Ja
Nein
bei Ehefrau
bei Ehemann
weder noch
bei Ehefrau
bei Ehemann
weder noch
Ehefrau
Ehemann
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