Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Familienrecht
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Eheleute, eingetragene Lebenspartner, nicht verheiratete Paare und andere Familienangehörige in allen Lebensphasen. Meine Tätigkeit reicht von der Beratung vor dem JA-Wort bis zur Totalrevision des Versorgungsausgleichs nach rechtkräftiger Scheidung.
- Ehevertrag, Lebenspartnerschaftsvertrag
- Vertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Scheidung & Scheidungsfolgenvereinbarung
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn & sonstige Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt
- elterliche Sorge & Umgang
- Kindeswohlgefährdung & Herausnahme des Kindes
- Haager Abkommen
über Kindesentführung u.a.


Erbrecht
- Entwerfen, Prüfen und Auslegen von Testament oder Erbvertrag
- Ermitteln gesetzliche Erbfolge
- Anfechten von letztwilligen Verfügungen
- Pflichtteilsrecht
- Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
- Erlangen eines Erbscheins (in Kooperation mit Notariat)
- Erbschaftsverkauf
Mediation
Als Mediatorin biete ich vor allem bei Familien- und Erbkonflikten dieAls außergerichtliche Konfliktlösung an. Hier stehen die Kommunikation, das heißt das Zuhören und Verstehen der anderen Seite, und das Finden eines Kompromisses im Zentrum. Anders als im Gerichtsprozess bestimmen die Betroffenen selbst, nicht der Richter, das Ergebnis und können auch nicht justiziable Dinge besprochen und geregelt werden. Am Ende steht in der Regel ein verbindlicher Vertrag.
